Logo Camo

Ingenieurbüro CAMO-Saar GmbH


 

An dieser Stelle entsteht in Kürze die Homepage der Ingenieurbüro CAMO-Saar GmbH.


Vorab möchten wir Sie bereits über unser Leistungsspektrum informieren.
Interesse? Dann nehmen Sie doch einfach hier Kontakt mit uns auf.

Wollen Sie uns telefonisch kontaktieren? Dann finden Sie die entsprechenden Telefonnummern in unserem Impressum.

Erstellen von Instandhaltungsprogrammen

Die EU-Verordnung (EG) 2042/2003 schreibt im Part M für jedes Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm (IHP) vor.
Ausgenommen davon sind Luftfahrzeuge, die im Annex II der Basic Regulation vom EU-Recht ausgenommen wurden.

Permanente Überwachung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen („CAMO-Tätigkeit“)

Die Verordnung (EG) 2042/2003 fordert im Anhang 1 („part M“) eine permanente Überwachung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen.
Neben der Überwachung der Fälligkeit von Inspektionen gilt es dabei, die zeitnahe Abstellung von Mängeln und Beanstandungen sowie die Durchführung notwendiger technischer Änderungen sicherzustellen.

Jährliche Prüfung zur Feststellung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (Airworthiness Review)

Die Verordnung (EG) 2042/2003 fordert im Anhang 1 (part M ) die jährliche Prüfung von Luftfahrzeugen zur Feststellung der Lufttüchtigkeit. Diese dient der Verlängerung des Lufttüchtigkeitszeugnisses.

Wartungs- und Instandhaltungsmanagement für Luftfahrtunternehmen und nicht gewerbliche Flugzeug Eigentümer

Durchführung des gesamten Instandhaltungsmanagements inkl. der permanenten Überwachung und jährlichen Prüfung der Lufttüchtigkeit der anvertrauten Luftfahrzeuge.

Erstellen von Gutachten

Erstellen von Gutachten über den technischen Zustand von Luftfahrzeugen.

Impressum